
Abfall zur energ. Verwertung (AeV)
Abfall zur energ. Verwertung (AeV)
Unter Abfall zur energetischen Verwertung verstehen wir Abfallgemische oder sortenreine Abfälle, die energetisch verwertet werden können und nicht sortiert werden […]
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Zusatzinformationen
Behälter
- Abrollcontainer
- Absetzcontainer
- Big Bag
- Umleerbehälter
Gemischt OK als
- Baustellenabfall
- Sortierbarer Abfall
Alt. Entsorgung
- Deponie
- Hausmüllentsogung
Das darf rein
- Abfallgemischeaus: Papier und Pappe, Glas, Bekleidung und Textilien, Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält, Kunststoffe, Metalle, Eisen und Stahl einschließlich Legierungen, Gummi, Kork, Keramik, Verpackungsabfälle
- Kunststoffgemische
- Kunststofffoliesehr stark verschmutzt
- Styroporsehr stark verschmutzt
- Bitumenschindeln (ohne Asbest)
- Bitumenwellplatte (ohne Asbest)
- Brandholz
- Heraklithplatten
- Korkbodenbelag
- Kunstrasen
- Laminat
- Paneele
- PU-Montageschaum
- PUR-Schaum
- Rohr (aus Kunststoff)
- Säcke für Zement/Mörtel/Putz/Kalk (mit Kunststoff)
- Sägemehl verunreinigt
- Sägespäne (behandelt)
- Teppich
Das gehört nicht dazu
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Asbesthaltige und asbestzementhaltige Abfälle
- Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- Staubende und leicht verwehbare Abfälle
- Flüssige oder schlammförmige Abfälle
- Krankenhausspezifische Abfälle
- Küchen- und Kantinenabfälle

Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.

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