Abfall zur energ. Verwertung (AeV)

Abfall zur energ. Verwertung (AeV)

Unter Abfall zur energetischen Verwertung verstehen wir Abfallgemische oder sortenreine Abfälle, die energetisch verwertet werden können und nicht sortiert werden […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Abfallgemischeaus: Papier und Pappe, Glas, Bekleidung und Textilien, Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält, Kunststoffe, Metalle, Eisen und Stahl einschließlich Legierungen, Gummi, Kork, Keramik, Verpackungsabfälle
  • Kunststoffgemische
  • Kunststofffoliesehr stark verschmutzt
  • Styroporsehr stark verschmutzt
  • Bitumenschindeln (ohne Asbest)
  • Bitumenwellplatte (ohne Asbest)
  • Brandholz
  • Heraklithplatten
  • Korkbodenbelag
  • Kunstrasen
  • Laminat
  • Paneele
  • PU-Montageschaum
  • PUR-Schaum
  • Rohr (aus Kunststoff)
  • Säcke für Zement/Mörtel/Putz/Kalk (mit Kunststoff)
  • Sägemehl verunreinigt
  • Sägespäne (behandelt)
  • Teppich

Das gehört nicht dazu

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Asbesthaltige und asbestzementhaltige Abfälle
  • Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Staubende und leicht verwehbare Abfälle
  • Flüssige oder schlammförmige Abfälle
  • Krankenhausspezifische Abfälle
  • Küchen- und Kantinenabfälle
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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Abfall zur energ. Verwertung (AeV)

Unter Abfall zur energetischen Verwertung verstehen wir Abfallgemische oder sortenreine Abfälle, die energetisch verwertet werden können und nicht sortiert werden müssen. Diese Abfälle enthalten keine nennenswerten Anteile an stofflich verwertbaren Abfällen (z. B. Papier, Altholz) und keine Abfälle, die einen niedrigen oder gar keinen Heizwert besitzen (z. B. Schrott, mineralische Abfälle). Grundsätzlich müssen die Anforderungen zur energetischen Abfallverwertung erfüllt werden.