
Altholz A I
Altholz A I
- unbehandelt
- nicht verunreinigt
Altholz A I bezeichnet unbehandeltes Holz, das weder beschichtet, verleimt, lackiert, imprägniert noch mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Eine Behandlung mit […]
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Zusatzinformationen
Behälter
- Abrollcontainer
- Absetzcontainer
Gemischt OK als
- Baustellenabfall
- Sortierbarer Abfall
Alt. Entsorgung
- Deponie
Das darf rein
- Verschnitte, Abschnitte
- Paletten aus Vollholz, wie z. B. saubere Europaletten, Industriepaletten, Einwegpaletten
- Möbel und sonstige Inneneinrichtung aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz ohne Anhaftung
- Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
- Kabeltrommeln aus Vollholz ohne Kunststoff- oder Papierhülsen (Herstellung nach 1989)
Das gehört nicht dazu
- Altholz der Sorten A II, A III, A IV und kyanisiert
- Altfenster
- Paletten mit Kunststoffklötzen
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Sägemehl, -späne
- Holzfaserplatten
- Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
- Brandholz
- Verfaultes Holz
- Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
- Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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