Altholz A I

Altholz A I

  • unbehandelt
  • nicht verunreinigt

Altholz A I bezeichnet unbehandeltes Holz, das weder beschichtet, verleimt, lackiert, imprägniert noch mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Eine Behandlung mit […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Verschnitte, Abschnitte
  • Paletten aus Vollholz, wie z. B. saubere Europaletten, Industriepaletten, Einwegpaletten
  • Möbel und sonstige Inneneinrichtung aus naturbelassenem, unbehandeltem Vollholz
  • Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz ohne Anhaftung
  • Transportkisten, Verschläge aus Vollholz
  • Kabeltrommeln aus Vollholz ohne Kunststoff- oder Papierhülsen (Herstellung nach 1989)

Das gehört nicht dazu

  • Altholz der Sorten A II, A III, A IV und kyanisiert
  • Altfenster
  • Paletten mit Kunststoffklötzen
  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Sägemehl, -späne
  • Holzfaserplatten
  • Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
  • Brandholz
  • Verfaultes Holz
  • Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
  • Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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Altholz A I

Altholz A I bezeichnet unbehandeltes Holz, das weder beschichtet, verleimt, lackiert, imprägniert noch mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Eine Behandlung mit Schädlings- oder Pilzbekämpfungsmitteln darf ebenfalls nicht erfolgt sein. Kleinere Metall- oder Eisenbeschläge werden bei der stofflichen Aufbereitung abgetrennt. Andere Fremdstoffe dürfen nicht enthalten sein.