Altholz A II

Altholz A II

  • beschichtet
  • verleimt
  • lackiert
  • ohne Holzschutzmittel

Altholz A II ist Holz, das lackiert, beschichtet oder verleimt, aber nicht mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Es kommt meist aus […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Altholz A I
  • Holzspäne
  • Holzverschnitt
  • Dielen
  • Paletten
  • Holzwerkstoffe, Schalhölzer, behandeltes Vollholz ohne Holzschutzmittel
  • Obstkisten
  • Spanplatten und Sperrhölzer
  • Leimholzblatten
  • Türblätter ohne Glas
  • Zargen von Innentüren
  • Zierbalken ohne gefährliche Stoffe
  • Innentüren
  • Küchenarbeitsplatten aus Holzwerkstoffen
  • Möbel ohne PVC-Beschichtungen
  • Bretterschalungen aus dem Innenausbau
  • Holzleisten
  • Regale
  • Stühle
  • Schrank

Das gehört nicht dazu

  • Altholz der Sorten A III, A IV und kyanisiert
  • Altfenster
  • Spanplatten oder Möbel mit PVC-Beschichtungen
  • Sägemehl, -späne
  • Holzfaserplatten
  • Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
  • Brandholz
  • Verfaultes Holz
  • Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
  • Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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Altholz A II

Altholz A II ist Holz, das lackiert, beschichtet oder verleimt, aber nicht mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Es kommt meist aus dem Innenbereich, zum Beispiel aus alten Möbeln, Regalen, Türen oder Holzverkleidungen. Dieses Holz ist nicht schadstoffbelastet. Fremdstoffe dürfen nicht enthalten sein.