Altholz – Altholz A IV

Altholz – Altholz A IV

  • mit Holzschutzmittel behandelt

Altholz A IV umfasst Hölzer, die gefährliche Stoffe enthalten und daher einer speziellen Entsorgung unterliegen. Diese Kategorie ist besonders wichtig, um Umweltschäden durch […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Altholz Sorte A I
  • Altholz Sorte A II
  • Altholz Sorte A III
  • Dachsparren
  • Fenster
  • Aussentüren
  • Zäune
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Bahnschwellen
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Innen- und Außenbereich
  • Kabeltrommeln aus Vollholz
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Fensterläden
  • Holzfachwerk
  • Munitionskisten
  • Altholz aus Schadensfällenz.B. Brandholz
  • Fensterstöcke, Außentüren ohne Glas, Außenverkleidungen
  • Bau- und Abbruchholz
  • Gartenzaun
  • Holzmit Holzschutzmitteln
  • Lärmschutzwand
  • Terassendielen
  • Zaun
  • Türen mit Holzschutzmittel, Außenbereich

Das gehört nicht dazu

  • Altholz der Sorten A IV.2 und kyanisiert
  • Altfenster
  • Imprägniertes Altholz
  • Hopfenstange, Rebpfähle
  • Bahnschwellen
  • Sägemehl, -späne
  • Holzfaserplatten
  • Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
  • Verfaultes Holz
  • Mit Steinen, Erde und sonstigem Schmutz verunreinigtes Holz
  • Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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Altholz – Altholz A IV

Altholz A IV umfasst Hölzer, die gefährliche Stoffe enthalten und daher einer speziellen Entsorgung unterliegen. Diese Kategorie ist besonders wichtig, um Umweltschäden durch unsachgemäße Entsorgung zu vermeiden. Z.B.: Hölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden (z. B. Bahnschwellen, Fensterrahmen).