
Altholz – kyanisiert
Altholz – kyanisiert
- auf Anfrage
Aufgrund der hohen Quecksilberwerte sind kyanisierte Masten und Pfähle gefährlicher Abfall und müssen einer Sonderabfallverbrennung zugeführt werden. Sie dürfen nicht […]
Menge auswählen:
Zusatzinformationen
Das darf rein
- Kyanisiertes Altholz
- Hopfenstangen
- Strommasten
- Rebpfähle
- Telegrafenmasten
Das gehört nicht dazu
- Flachglas
- Altfenster
- Bahnschwellen
- Gartenmöbel
- Fenster, die mit asbestfaserhaltigen Dichtmassen verunreinigt sind
- Sägemehl, -späne
- Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
- Verfaultes Holz
- Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
Fragen zu diesem Abfall?
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