Altholz – kyanisiert

Altholz – kyanisiert

  • auf Anfrage

Aufgrund der hohen Quecksilberwerte sind kyanisierte Masten und Pfähle gefährlicher Abfall und müssen einer Sonderabfallverbrennung zugeführt werden. Sie dürfen nicht […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Kyanisiertes Altholz
  • Hopfenstangen
  • Strommasten
  • Rebpfähle
  • Telegrafenmasten

Das gehört nicht dazu

  • Flachglas
  • Altfenster
  • Bahnschwellen
  • Gartenmöbel
  • Fenster, die mit asbestfaserhaltigen Dichtmassen verunreinigt sind
  • Sägemehl, -späne
  • Baumgeäst, Baumstämme, Wurzelstöcke, Rinde
  • Verfaultes Holz
  • Holz mit Fremdstoffenz.B. Teerpappe, Teppich, Fensterglas, Kunststoff-, Stoff-, Textilteile und Mauerteile aus Gips, Backstein, Beton etc.
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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Altholz – kyanisiert

Aufgrund der hohen Quecksilberwerte sind kyanisierte Masten und Pfähle  gefährlicher Abfall und müssen einer Sonderabfallverbrennung zugeführt werden. Sie dürfen nicht im eignen Ofen oder in üblichen Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Eine Entsorgung mit anderen behandelten Hölzern ist nicht möglich. Nachweispflicht beachten!