Baustellen­abfall schwer 

Baustellen­abfall schwer 

  • > 500 kg/m³

Unter der Fraktion Baustellenabfälle fassen wir alle bei Neubau, Umbau, Ausbau, Gebäuderenovierung und Reparatur von Bauwerken anfallenden Rückstände, die als […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Beton, Fliesen, Ziegel und Keramik
  • Brandholz
  • Fensterglas m. Kunstoffrahmen
  • Heraklithplatten
  • Korkbodenbelag
  • Laminat
  • Mörtelresteausgehärtet
  • Abfallgemischeaus: Papier und Pappe, Glas, Bekleidung und Textilien, Holz mit Ausnahme von Holz, das gefährliche Stoffe enthält, Kunststoffe, Metalle, Eisen und Stahl einschließlich Legierungen, Gummi, Kork, Keramik, Verpackungsabfälle
  • Paneele
  • Rigipsplatten
  • Rollladen
  • Säcke für Zement/Mörtel/Putz/Kalk (mit Kunststoff)ausgehärtet
  • Teppich
  • Sanitärkeramik
  • Zementresteausgehärtet
  • Ziegelbruch

Das gehört nicht dazu

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Asbesthaltige und asbestzementhaltige Abfälle
  • Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Staubende und leicht verwehbare Abfälle
  • Flüssige oder schlammförmige Abfälle
  • Krankenhausspezifische Abfälle
  • Faserhaltige Abfälle
  • Küchen- und Kantinenabfälle
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
Fragen zu diesem Abfall?
Wir helfen euch gerne weiter. Einfach eine E-Mail schreiben oder anrufen.
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Baustellenabfall schwer 

Unter der Fraktion Baustellenabfälle fassen wir alle bei Neubau, Umbau, Ausbau, Gebäuderenovierung und Reparatur von Bauwerken anfallenden Rückstände, die als Siedlungsabfälle eingestuft werden können, zusammen. Nach Gewerbeabfallverordnung besteht für Gewerbebetriebe die Pflicht zur Getrennthaltung. Diese Aufgabe kann auch von unserer Sortieranlage übernommen werden. Baustellenabfall gemischt > 500 kg/m³ Abfälle, die Bauschutt enthalten und deren Schüttgewicht mehr als 500 kg/m³ beträgt