SG 1 Kühlgeräte /​ Wärmeüberträger

SG 1 Kühlgeräte /​ Wärmeüberträger

Kühlgeräte sind in der Regel mit einem geschlossenen Kältekreislauf ausgestattet, in dem ein Kältemittel zirkuliert. Ältere Kühlgeräte enthalten häufig noch […]

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Das darf rein

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SG 1 Kühlgeräte / Wärmeüberträger

Kühlgeräte sind in der Regel mit einem geschlossenen Kältekreislauf ausgestattet, in dem ein Kältemittel zirkuliert. Ältere Kühlgeräte enthalten häufig noch Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), ein stark umweltschädliches Treibhausgas. Diese Stoffe können sich sowohl im Kühlkreislauf als auch in der Isolierung befinden. Daher ist bei der Entsorgung eine spezielle Behandlung erforderlich: FCKW ’s werden abgesaugt und fachgerecht entsorgt, während Metalle und Kunststoffe recycelt werden. FCKW-freie Dämmstoffe können beispielsweise als Ölbindemittel wiederverwendet werden. Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner sowie Ölradiatoren gehören zu dieser Sammelgruppe 1 (SG1). Bis zur Erstbehandlungsanlage von der Nachweispflicht befreit!