SG 2 Bildschirmgeräte

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  • > 100 cm²

Dazu zählen Elektro- und Elektronikgeräte, bei denen der Bildschirm > 100 cm² das Hauptbestandteil ist. Typische Beispiele sind Fernseher, Monitore […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Fernsehgeräte
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Das gehört nicht dazu

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SG 2 Bildschirmgeräte

Dazu zählen Elektro- und Elektronikgeräte, bei denen der Bildschirm > 100 cm² das Hauptbestandteil ist. Typische Beispiele sind Fernseher, Monitore und Displays aller Technologien (z. B. LCD, LED, Plasma, CRT). Diese Geräte enthalten teilweise schadstoffhaltige Bauteile (z. B. Leuchtstoffröhren, Quecksilber, Schwermetalle) und müssen daher separat gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Die Zuordnung erfolgt gemäß ElektroG (Elektroaltgerätegesetz), Sammelgruppe 2 (SG 2). Bis zur Erstbehandlungsanlage von der Nachweispflicht befreit!