SG 4 Haushaltsgrossgeräte

SG 4 Haushaltsgrossgeräte

  • > 50 cm

SG 4 umfasst Haushaltsgroßgeräte gemäß ElektroG, bei denen eine der äußeren Abmessungen größer 50 cm beträgt. Klassische Weise gehört die […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Mikrowellengeräte
  • Staubsauger
  • Elektrorasenmäher
  • Elektrische Heizgeräte
  • Herde / Backofen

Das gehört nicht dazu

  • Ölöfen
  • Ölradiatoren
  • Tresore
  • Holz- und Kohleöfen
  • Elektrogeräte < 50 cm
  • Geräte mit Bildschirm
  • Wärmepumpentrockner
  • Klimageräte
Alle Infos im Datenblatt
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SG 4 Haushaltsgrossgeräte

SG 4 umfasst Haushaltsgroßgeräte gemäß ElektroG, bei denen eine der äußeren Abmessungen größer 50 cm beträgt. Klassische Weise gehört die sogenannte „weiße Ware“ ( Herde, Backofen, Spülmaschinen und Waschmaschinen). Nachtspeicheröfen gehören ebenfalls zu SG 4, müssen gesondert beim Landratsamt Ravensburg angefragt werden. Bis zur Erstbehandlungsanlage von der Nachweispflicht befreit!