SG 5 Haushaltskleingeräte

SG 5 Haushaltskleingeräte

  • < 50 cm

SG 5 umfasst Haushaltskleingeräte und sonstige Elektroaltgeräte, bei den keine äußeren Abmessungen größer 50 cm ist. Entfernbare Hochenergiebatterien ( z.B. […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte
  • PCs, Drucker, Router, Telefone
  • Elektrische Geräte für die Körperpflege
  • Elektrische Küchengeräte
  • elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
  • elektrisches und elektronisches Spielzeug
  • GPS-Geräteseparat, lithiumhaltig
  • Gartengeräteohne Lithiumakku
  • Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  • Drohnenseparat, lithiumhaltig
  • Mobiltelefone, Laptops, Notebooks, Tabletsseparat, lithiumhaltig
  • Rauchmelderseparat, lithiumhaltig
  • Fitness- und Gesundheitsarmbänderseparat, lithiumhaltig

Das gehört nicht dazu

  • Fernseher, Monitore
  • Kühlgeräte
  • Waschmaschinen, Herde, große Mikrowellen
  • IT-/TK-Geräte (z. B. Computer, Router)
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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SG 5 Haushaltskleingeräte

SG 5 umfasst Haushaltskleingeräte und sonstige Elektroaltgeräte, bei den keine äußeren Abmessungen größer 50 cm ist. Entfernbare Hochenergiebatterien ( z.B. Lithiumhaltige Akkus) müssen vor Abgabe entfernt werden. Geräte bei den die Hochleistungsbatterien nicht entfernt werden können, müssen von den restlichen Geräte gesondert als Sammelgruppe 5 (SG 5) lithiumhaltig gesammelt und verwertet werden. Bis zur Erstbehandlungsanlage von der Nachweispflicht befreit!