Garten­abfall – zur Verbrennung

Garten­abfall – zur Verbrennung

  • giftig
  • befallen

Gartenabfälle, die durch Schädlinge, Pilzbefall, invasive Pflanzen oder chemische Rückstände kontaminiert sind, dürfen nicht kompostiert oder in die Biotonne gegeben […]

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Zusatzinformationen

Das darf rein

  • Schad- und Giftpflanzen
  • Kranke PflanzenPflanzen mit Krankheiten wie Kraut- und Braunfäule, Sclerotinia-Befall oder Kohlhernie muss über den Hausmüll entsorgt werden
  • Schädlingsbefallene PflanzenPflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, müssen in den Restmüll. Auch andere von Schädlingen befallene Pflanzen wie Läuse oder Maden sollten nicht kompostiert werden müssen über den Hausmüll entsorgt werden
  • Invasive NeophytenPflanzen wie Riesenbärenklau, Japanischer Staudenknöterich, Springkraut, Riesen-Bärenklau, Ambrosie, Traubenkraut, Jakobskreuzkraut, Orientalische Zackenschote und Kanadische Goldrute gehören nicht ins Grüngut, da sie sich an anderen Orten rasant ausbreiten können
  • bestimmte Unkräuter wie Quecke oder Ackerwinde
Alle Infos im Datenblatt
Was darf rein, was nicht? Das praktische PDF zum Download und ausdrucken.
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Gartenabfall – zur Verbrennung

Gartenabfälle, die durch Schädlinge, Pilzbefall, invasive Pflanzen oder chemische Rückstände kontaminiert sind, dürfen nicht kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Stattdessen ist eine thermische Verwertung notwendig, um die Ausbreitung von Krankheiten, Unkrautsamen oder Schaderregern zu verhindern. Diese Gartenabfälle werden in zugelassenen Anlagen verbrannt, um eine sichere Entsorgung zu gewährleisten.